2. Analyse der beteiligten Gruppen
Wenn man über UMTS reden will, muss man sich entscheiden, ob der
technische Standard UMTS, die effizienteste Implementierung der Luftschnittstelle,
die Generierung neuer Einnahmeströme, die tollen neuen Möglichkeiten
mobiler Kommunikation oder Vermarktung der Trägerfrequenzen im Mittelpunkt
der Betrachtung stehen sollen. Es ist weiterhin hilfreich zu erarbeiten,
welche Gruppierungen zu UMTS in Beziehung dazu stehen und welches Interesse
diese mit UMTS verbinden. Denn bei der Analyse des Standards UMTS und
der dazu gehörigen Technologien fällt auf, dass, je nachdem
welche Quelle man gerade vor sich hat, auch unterschiedliche Sichten auf
diesen Standard zu Tage treten. Es kristallisieren sich dabei folgende
fünf Interessengruppierungen heraus:
1. Standardisierungsgremien
2. Technologiehersteller
3. Netzbetreiber
4. Endnutzer
5. Staatliche Behörden
Diese fünf Gruppen sind im folgenden hinsichtlich ihrer Bedeutung
für UMTS als Standard und als Produkt genauer zu untersuchen. Von
besonderem Interesse für die kommenden Abschnitte der Untersuchung
sind die Technologiehersteller und Entscheidungsgremien.
Hinweis: Die Begriffe 3G und UMTS werden im folgenden synonym verwendet.
UMTS ist die Bezeichnung, die das ETSI für die 3G-Technologie eingeführt
hat.
2.1 Standardsetzungsgremien
Damit sich UMTS als neues Netz mit neuer Technologie und neuen Terminals
überhaupt durchsetzen kann, müssen eine Reihe von Voraussetzungen
erfüllt sein. Von besonderer Wichtigkeit ist es dabei, einen weltweit
möglichst einheitlichen Standard zu formulieren. Es existieren eine
Reihe von Standardsetzungsgremien für Telekommunikation, im wesentlichen
hat jeder Kontinent bzw. jede in der mobilen Kommunikation technologisch
führende Nationen ein solches Gremium. Von besonderer Bedeutung für
UMTS ist dabei das Third Generation Partnership Project (3GPP), in welcher
sechs Standardsetzungsgremien zusammenarbeiten, sowie die International
Telecommunication Union, welche die Bedingungen festlegt, die eine 3G-Technologie
erfüllen muss.
In den Standardsetzungsgremien arbeiten Experten der Technologiehersteller,
Netzbetreiber und staatlicher Behörden zusammen, um die einzelnen
technischen Spezifikationen für UMTS festzulegen. Neben den technischen
haben diese Spezifikationen auch viele rechtliche Implikationen, z.B.
hinsichtlich Lizenzierung und Wettbewerb (Art. 81 und 82 EU Wettbewerbsrecht).
So versuchen die einzelnen Parteien (vor allem die Hersteller) in diesem
Gremium nicht nur, die beste Technologie herauszuarbeiten, sondern auch
gleichzeitig soviel eigene Patente wie möglich einzubringen. Die
Arbeit der Gremien umfasst alle Aspekte von UMTS, es geht nicht nur um
Schnittstellen, Codierung und grundlegende Funktionsprinzipien, sondern
auch darum, welche Dienste für die Endnutzer möglich sein werden.
2.2 Technologiehersteller
Diese Gruppe umfasst all jene Hochtechnologie- und Telekommunikationskonzerne,
die über die nötigen Patente für die 3G-Technologien und/oder
die Fähigkeit verfügen, dieses Wissen in Hard- oder Software
umsetzen zu können. Zu dieser Gruppe zählen Unternehmen wie
Ericsson, Nokia, Alcatel, Siemens, Motorola und Qualcomm. Insgesamt umfasst
diese Liste alle namhaften Unternehmen, die in diesem Markt tätig
sind.
Das vordergründige Interesse der Technologiehersteller ist es, ihre
Technologien in Form von Netzwerkkomponenten und mobilen Terminals (Handys)
an die Netzbetreiber bzw. die Endnutzer zu verkaufen. Diese Gruppe ist
es auch, die die technologische Entwicklung von UMTS maßgeblich
vorantreibt, denn die Komponenten, welche diese Unternehmen herstellen
und verkaufen, sind von relativ haltbarer Natur: ein einmal installiertes
und funktionierendes Netz bringt keine neuen Einnahmen. Wenn sich UMTS
durchsetzt, müssen die Netze neu aufgebaut oder umgerüstet werden,
dies bedeutet für die Technologiehersteller einen neuen Strom von
Einnahmen. Ein Paradigmenwechsel wirkt gerade auf die Telekommunikationsbranche
sehr belebend. Dazu kommt, dass dieses Mal die Unternehmen nicht auf lokale
Märkte (lokal im weiteren Sinne, gemeint sind Europa. Nordamerika,
Ostasien) beschränkt sind, so wie es anfänglich bei GSM war,
sondern der Markt für UMTS global ist.
Da die mit UMTS verbundenen technischen Spezifikationen seit 1999 in
einer ersten Version festgeschrieben sind und UMTS als Standard offenen
Charakter hat, könnten theoretisch alle beteiligten Unternehmen über
dieselbe technologische Wissensbasis verfügen. Bei genauerer Betrachtung
existieren jedoch Unterschiede, Ericsson z.B. ist derzeit führend
in der UMTS-Netzwerktechnik, während Motorola und NEC die ersten
Handys zur Marktreife bringen können. Durch Unterschiede hinsichtlich
Erfahrung und bisheriger Marktposition können die Nachteile eines
offenen Standards für einzelne Unternehmen ausgeglichen werden.
2.3 Netzbetreiber
Diese wichtige Gruppe umfasst die Vielzahl an europäischen und internationalen
Netzbetreibern, die ein oder mehrere Mobilfunknetze betreiben. Deren Namen
sind durch eigene Nutzung und Presse hinlänglich bekannt, zu ihnen
zählen Vodafone, Orange, die Deutsche Telekom, NTT DoCoMo, Panatel
und One2One. Für diese Gruppe ist UMTS vor allem als neue Netzwerktechnologie
entscheidend. Diese Unternehmen gehören zur Zielgruppe der Technologienutzer,
denn diese Unternehmen müssen, wenn sie von Anfang an ihren Nutzern
die erweiterten UMTS-Dienste anbieten wollen, die neue Netzwerktechnologie
kaufen, um ihr Netz auf- oder auszubauen. Außerdem sind sie das
Bindeglied beim Vertrieb der mobilen Terminals.
Die Netzbetreiber tragen auch einen großen Teil des Risikos bei
der Einführung von UMTS, denn um UMTS bereitstellen zu können,
muss die Infrastruktur vorhanden sein, was wiederum hohe Investitionen
(auch und vor allem in die erforderlichen Frequenzbänder) erfordert.
Sollte sich UMTS bei den Endnutzern nicht durchsetzen, bleiben diese auf
ihren Kapazitäten und Investitionen sitzen.
Aufgrund der überragenden Möglichkeiten, die UMTS bietet, wird
sich die auch Rolle der Netzbetreiber ändern. Weg von bloßem
Management des Netzes hin zum aktiven Anbieten von Inhalten und Dienstleistungen.
Nach Meinung von Experten ist die Einführung von UMTS für Netzbetreiber
ein absolutes Muss, wenn man ein Stück vom Milliardenkuchen Telekommunikationsmarkt
abhaben möchte.
2.4 Endnutzer
Über die Interessenlage dieser Gruppe kann man im Moment nur mutmaßen,
da bis auf einige Testnetze noch keine flächendeckende Einführung
von UMTS stattgefunden hat. Für die Nutzer bedeutet die Einführung
von UMTS vor allem, dass das Internet mobil wird, Verbindungsraten möglich
sind, die heute noch teuer als zusätzliche Dienste gekauft werden
müssen und meist nur stationär (ISDN, xDSL) genutzt werden können.
Die Liste der denkbaren Dienste ist heute schon recht lang und wird in
Zukunft sicher noch länger werden. UMTS bedeutet hier eine neue Qualität
in der Nutzung mobiler Telekommunikation: das Handy wird zur mobilen Informationsstation
in allen Lebenslagen.
Zwar haben die Endnutzer keinen direkten Einfluss auf den Standardsetzungsprozess,
jedoch sind sie es, die über Erfolg und Misserfolg von UMTS entscheiden.
Sie müssen noch von der unbedingten Notwendigkeit von UMTS überzeugt
werden. Ihnen kann und sollte egal sein, wie das Netz funktioniert und
wie jetzt genau die Daten kodiert werden. Was ihnen jedoch nicht egal
ist sind Nutzwert und Kosten der kommenden Netze. Gefordert werden eine
oder mehrere "Killer Applications" (wie der Short Message Service
bei GSM) und eine akzeptable Preisgestaltung der Dienste.
2.5 Staatliche Behörden
Für die Staaten, in denen das UMTS eingeführt werden soll,
ist dieses Netz ein Glücksfall, denn die Frequenzen, in denen UMTS
funktioniert, gehören den Staaten und diese haben das Recht, über
diese begrenzte Ressource zu verfügen. Dies nahmen ein Reihe von
europäischen Staaten zum Anlass, die entsprechenden Frequenzbänder
unter den Netzbetreibern zu versteigern.
Die Preise, die bei diesen Auktionen erreicht wurden, sind astronomisch.
In Deutschland z.B. mussten sechs Netzbetreiber jeweils rund 16 Milliarden
Mark bezahlen, um überhaupt die Voraussetzung zu schaffen, am UMTS-Geschäft
teilnehmen zu können. Darüber hinaus haben die Regierungen noch
gewisse Bedingungen an die Vergabe der UMTS Frequenzen geknüpft,
so muss z.B. in Deutschland bis Ende 2003 25 Prozent der Bevölkerung
theoretisch im UMTS-Netz telefonieren können, sonst wird die Lizenz
wieder entzogen. Weiterhin ist das Nutzungsrecht der Frequenzen auf 20
Jahre begrenzt.
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