Entwicklung von UMTS-
Standards und Patente für die nächste Mobilfunkgeneration
HPI Potsdam, www.hpi.uni-potsdam.de
Integrierter Wettbewerb für Softwaresysteme II: Standards, Monopole, Patente
WS 2000/2001, Dipl.-Inform. Michael Strerath
Einleitung    Gruppen    Markt    Technologien    Patente    Standardisierungsgremien    Lizenzierung     Implikationen    
Gliederung    Fazit    Glossar    Quellen    Literatur   
 
 

7. Lizenzierung von 3G-Technologien

7.1 Situation bei GSM und die Lehren daraus

Während der Spezifikation und Standardisierung von GSM einigten sich die involvierten Parteien nicht auf einen einheitlichen "modus operandi" hinsichtlich des gegenseitigen Lizenzerwerbs. Das typische Vorgehen war es, selbst zu prüfen, welche Patente jetzt wirklich essentiell im Hinblick auf die zu implementierende Technologie waren, wer diese besaß und dann mit dem jedem Patenthalter einzeln Lizenzverträge zu schließen. Wie man sich leicht vorstellen kann, entstehen dabei hohe Transaktionskosten für beide Seiten. Aber vor allem für die Lizenznehmer brachte dieses Vorgehen beträchtliche Nachteile, auf der Website der 3G Patents Ltd. steht dazu: "there was a lot of poker and bluffing taking place".

Es gab Unsicherheit hinsichtlich folgender Punkte:

  • Auch wirklich eine Lizenz eines essentiellen Patentes erworben zu haben, und dabei nicht übervorteilt worden zu sein
  • Unter der Vielzahl von Patenten die essentiellen herauszufinden
  • Wirklich von allen essentiellen Patente Lizenzen erworben zu haben und somit vor Verletzungsklagen sicher zu sein.
  • Hinsichtlich der geographischen Gültigkeit der erworbenen Lizenzen
  • Die termingerechte Verfügbarkeit von Lizenzen

Aufgrund dieser Unsicherheiten und der hohen Markteintrittskosten war es vielen Firmen nicht möglich am GSM-Markt teilzunehmen. Vor allem Firmen ohne entsprechendes Patentportfolio waren häufig nicht in der Lage, vernünftige Konditionen auszuhandeln. Ohne Patente konnten diese sich auch nicht über den Weg von Cross-Licensing Vereinbarungen einigen. Hinzu kommt, dass im Mobilkommunikationsmarkt die "time-to-market" von entscheidender Bedeutung ist und die zeitraubenden Lizenzverhandlungen zu Verzögerungen beim Markteintritt führten. Die Folge all dessen war, dass sich die Firmen, die bereits in starkem Maße über essentielle Patente verfügten (für GSM waren es ungefähr 20 Firmen), den Markt unter sich aufteilen konnten, weil sie in der besten Verhandlungsposition waren.

Ähnliches wurde auch für UMTS befürchtet, nur dass sich jetzt die Situation noch verschärfte, da nunmehr ungefähr 100 Firmen essentielle Patente besitzen. 1997 und 1998 gab es daher viel Unsicherheit innerhalb der Standardisierungsgremien, ob und zu welchem Preis die entsprechenden Firmen ihre Technologie verfügbar machen würden. Wenn UMTS ein Erfolg kommerzieller werden sollte, so musste sich etwas an dem System der Lizenzierung ändern oder die Technologieentwicklung wäre für die Firmen noch teurer und zeitaufwendiger als bei GSM.

Die Probleme bei der Lizenzierung betreffen unmittelbar nur die Technologiehersteller, doch mittelbar auch die Netzbetreiber. Denn die hohen Investitionen in die Patente werden über den Verkauf von Netztechnologie zu höheren Preisen an die Netzbetreiber weitergeleitet. Und dies in einer Situation, wo viele Netzbetreiber Milliarden Euro für den Erwerb der Sendefrequenzen ausgegeben haben und die Aktienwerte dieser Firmen fallen. Diese enormen Kosten könnten dazu führen, dass sich die Einführung von UMTS und Investitionen nur zögerlich getätigt werden. Wenn also die Kosten für Lizenzen gesenkt werden können, würde auch UMTS insgesamt für alle Beteiligte attraktiver und könnte früher auf dem Markt eingeführt werden.


7.2 Schaffung und Aufgaben der 3G Patent Platform

Die Definition der Third Generation Patent Platform wurde von Februar 1998 bis Juni 1999 von der UMTS IPR Working Group betrieben. Den Kern dieser Working Group bildete die UMTS Intellectual Property Association (UIAP), die 41 Mitglieder aller namhaften Technologiehersteller hatte. Durch sie wurden folgende Funktionen und Serviceleistungen der 3G Patent Platform definiert: Evaluieren, Zertifizieren und Lizenzieren von essentiellen Patenten für die 3G Mobilkommunikation.

Das Third Generation Patent Platform Partnership (3G3P) wurde mit dem Ziel gegründet, die Vorbereitung und Finanzierung der Firma 3G Patents Ltd. voranzutreiben, der Firma, die 3G Patent Platform implementieren sollte. 19 Partner (Hersteller und Betreiber) und zwei sog. "Associates" (GSM Association und European Telecommunications Network Operators, ETNO) sind Mitglied im 3G3P. Sobald die 3G Patents Ltd. ihre Arbeit aufnehmen kann, wird die 3G3P aufgelöst. Dieser Zeitpunkt ist erreicht, wenn die führenden Wettbewerbshüter, die Europäische Kommission und das US Department of Justice, grünes Licht gegeben haben (die Japanese Fair Trade Commsion hat bereits im Dezember 2000 den pro-kompetitiven Charakter der 3G Patents Platform festgestellt).

Hervorzuheben zu diesem Zeitpunkt ist, neben der verwirrenden Vielzahl ähnlicher Namen, die Tatsache, dass die Initiative zur Schaffung der 3G Patents Platform auf die Industrie selbst zurückging. Offensichtlich hat man aus den Problemen von GSM gelernt und erkannt, dass es für alle Beteiligten von Vorteil ist, eine zentrale Instanz zu schaffen, die die vielen Portfolios essentieller Patente nach einheitlichen Maßstab verwaltet. Die Idee war eine Firma zu schaffen, an die sich alle Patentinhaber und Lizenznehmer wenden können und die ihnen viel Arbeit und Transaktionskosten spart.

Ziele der 3G Patent Platform sind es

(1) die 3G-Technologie (notwendige essentielle Patente) erschwinglicher und damit das 3G-Geschäft attraktiver zu machen
(2) das Wachstum des 3G-Marktes zu beschleunigen, indem die dafür notwendige Technologie zu attraktiven Konditionen, zeitgenau und flexibel angeboten wird
(3) die wettbewerbsschädigenden, komplexen und zeitraubenden Fallgruben der bisher üblichen Lizenzierung (u.a. bei GSM) zu vermeiden

Zur Verwirklichung dieser Ziele ist die Arbeit der 3G Patent Platform im wesentlichen in zwei eigenständige Teilbereiche gegliedert, die Verwaltung der Patente (Annahme der Patente zur Evaluation, Anlaufstelle für zukünftige Lizenznehmer, Berechnung der Lizenzzahlungen) und die eigentliche Evaluation der Patente hinsichtlich der Essentialität. Beide Aufgaben sollen durch neutrale, externe Firmen erfüllt werden. Vor allem für letztere kommt ein geographisch verteiltes Netzes von Patentexperten (Ingenieure und Anwälte) zum Einsatz, die nach einem von der 3G Patent Platform vorgegebenen, einheitlichem Schema arbeiten. Von besonderer Wichtigkeit ist es, hohe Qualitätsmaßstäbe hinsichtlich der Evaluation einzuhalten, so dass die Firmen der Arbeit der 3G Patents Platform vertrauen können, denn die Entscheidung, ob ein Patent essentiell ist oder nicht, kann weitreichende Folgen haben.

Um die Unabhängigkeit der 3G Patents Platform zu gewährleisten, gehört die Firma 3G Patents Ltd. niemandem allein, der damit Druck auf den Evaluationsprozess ausüben könnte, sondern allen Firmen, die sich entweder als Patenthalter oder Lizenzempfänger an sie wenden. Die Rechtsform "Private Limited Company", die der deutschen GmbH noch am ehesten vergleichbar ist, erlaubt, dass jede betroffenen Firma einen Anteil an der 3G Patents Ltd. zu 1 Britischen Pfund erwerben kann.

Dank seines Standard Licence Agreements spart die Platform Patenthaltern und Lizenznehmern Geld und Zeit, die sonst jedes Mal für einzelne Verhandlungen der Parteien aufgebracht werden müssten und erleichtert so die Nutzung von Patenten durch die Hersteller. Das hat nicht nur Vorteile für die schon am Markt etablierten Hersteller, sondern auch für diejenigen, die erst in Zukunft beabsichtigen dem Markt beizutreten. Indem Marktzutrittschranken abgebaut werden, wird auch der Wettbewerb gefördert.

Das Standard Licence Agreement ist von herausragender Bedeutung für die 3G Patents Platform. Durch die Platform sind vier Produktkategorien festgelegt worden, (1) Netzinfrastruktur, (2) Terminals, (3) Testausrüstung und (4) Produkte und Services, die sich nicht in den vorher genannten Kategorien einordnen lassen. Durch das Standard Licence Agreement ist die sog. "Standard Royalty Rate" pro essentiellem Patent und Produktkategorie auf 0,1 % des Verkaufspreise eines Produktes festgelegt. Wenn mehr als eine Lizenz pro Produkt gebraucht wird, erhöht sich dieser Prozentsatz schrittweise auf maximal 5 % des Verkaufspreises ("Maximum Cumulative Royalty Rate"). Wird eine Lizenz von einem Lizenznehmer für n-Anzahl Produkte unterschiedlicher oder gleicher Produktkategorien verwendet, sind n-Anzahl mal Lizenzgebühren zu zahlen. Als Ergebnis sind maximal 5 % des Verkaufspreises für IPR aufgebracht worden.

Langfristiges Ziel ist es, alle essentiellen Patente in der 3G Patents Platform zu vereinigen. Das schließt sog. "competitive patents" bewusst mit aus, bei diesen handelt es sich um Patente von Alternativtechnologien - man hat die Wahl von Firma A oder B die Lizenz zu erwerben, ohne Inkompatibilität befürchten zu müssen.

Die Lizenznehmer sind bei diesem System nicht gezwungen, Lizenzen von Patenten zu erwerben, die sie gar nicht brauchen, wie es im Falle eines Patent Pool leicht auftreten kann. Da werden Patente gebündelt, eigentlich möchte man nur eines, bekommt aber alle, muss aber auch alle bezahlen.

Die essentiellen Patente bleiben weiterhin Eigentum und unter Kontrolle der Patenthalter. So können z.B. weiterhin Lizenzen über Cross-Licensing, bilaterale Verhandlungen und dgl. erworben werden. Im Rahmen solcher Verhandlungen sind die Partner nicht an das Standard Licence Agreement und die damit verbundene Höhe der Lizenzgebühren gebunden.

Das System der Lizenzierung funktioniert nun etwa folgendermaßen. Nachdem Firma A seine essentiellen Patente bei der 3G Patent Platform angemeldet hat und diese evaluiert wurden, wird zwischen den beiden ein Vertrag geschlossen, in dem sich der Patenthalter bereit erklärt, seine Patente zu den Bedingungen des Standard Licence Agreements an Dritte, die sich an die Platform wenden, zu lizenzieren. Eine Firma B, die Lizenzen für die Herstellung eines mobilen Terminals für UMTS benötigt, wendet sich an die 3G Patent Platform. Diese findet heraus, dass ein Teil dieser Patente der Firma A gehört, woraufhin Firma A und Firma B entweder über bilaterale Verhandlungen oder über das Standard Licence Agreement den Lizenzerwerb abwickeln.


7.3 Vorteile dieses Modells

Die Vorteile dieses Systems für die Hersteller umfasst nachfolgende Liste. Wichtig ist hierbei, dass es vor allem die Hersteller sind, die über die essentiellen Patente verfügen.

  • Eliminiert die bisherigen Defizite in der Technologiebeschaffung (vor allem hinsichtlich GSM)
  • Sicherheit darüber, welche Patente essentiell sind und wem sie gehören
  • Verringert die Gefahr von unbeabsichtigten Patentverletzungen und daraus resultierenden Verletzungsklagen
  • Fördert das Marktwachstum für 3G-Technologie durch bezahlbare Lizenzen
  • Minimiert IPR-Kosten auf ein planbares Kostenelement im Wettbewerb, durch Anwendung der im Standard Licence Agreement festgelegten Lizenzgebühren von maximal 5% pro Produkt
  • Verringert in erheblichem Maße die anfallenden Transaktionskosten, da es für alle eine gemeinsame Anlaufstelle mit einem vorgefertigten Vertragsrahmen gibt und sich dadurch die Zahl Einzelverhandlungen reduziert
  • Garantiert ein nicht-diskriminierendes Verfahren für Patenthalter und Lizenznehmer durch standardisierte Verfahren hinsichtlich Evaluierung und Lizenzierung
  • Die Hersteller behalten weiterhin völlige Kontrolle über die eigenen Patente
  • Sicherheit über geographische Abdeckung/Gültigkeit von Lizenzen (weltweite Gültigkeit)
  • Verringert Unsicherheit über die Verfügbarkeit von Patenten (sofern Patente bei der Platform registriert sind, sind sie auch verfügbar)
  • Bietet Patenthaltern ein sicheres Verfahren für Einnahmen aus Lizenzen

Insgesamt kann man noch sagen, dass durch dieses System die aus der Verwendung von IPR als Druckmittel im strategischen Marketing resultierenden Markteintrittsschranken verringert werden. Durch theoretisch gleiche Bedingungen für alle können mehr Firmen am Wettbewerb teilnehmen, was den Wettbewerb verstärkt. Dadurch reduzieren sich für alle Beteiligten die Kosten für die Anschaffung von 3G-Technologie, was wiederum dem kommerziellen Erfolg von UMTS förderlich ist.

Daneben hat die 3G Patents Platform nicht nur die Hersteller, sondern auch für Betreiber von Mobilfunknetzen Vorteile:

  • Reduziert die Investitionskosten für Netzhardware und -software durch niedrigere IPR-Kosten der Hersteller
  • Frühere Einführung und schnelleres Wachstum der Netze durch attraktives Geschäftumfeld von UMTS, niedrige Kosten und IPR-Sicherheit unterstützen dies
  • Verringert Unsicherheit betreffend Verletzungsklagen, die sich negativ auf den Gewinn auswirken können
  • Größere Auswahl an globalen Wettbewerbern im Zulieferermarkt, dadurch verringern sich Kosten und die Gefahr eines Lock-In
  • Insgesamt sicheres und vorhersagbares IPR-Umfeld führt zu einer besseren Bewertung von Telekommunikationsunternehmen am Aktienmarkt

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die positiven Effekte für den Herstellermarkt auch gut für die Netzbetreiber sind. Durch mehr Wettbewerb am Zulieferermarkt wird die Technologie preiswerter, was sich positiv auf den Gewinn der Betreiber und auf die Kosten für den Endnutzer auswirkt. Es entsteht ein sich selbst antreibender Kreislauf. Wenn alle Hersteller ihre Patente über die 3G Patents Platform lizenzieren, können diese preiswerter ihre Technologien herstellen und vertreiben. Mehr Wettbewerb und geringere Preise für die benötigte Hard- und Software beflügeln auch den Betreibermarkt, so dass die Services vom Start weg billiger gemacht werden können. Durch geringere Servicegebühren wird UMTS für den Mobilmarkt attraktiver, dies führt dann letztlich zu mehr Kunden, das erhöht den Umsatz der Betreiber und außerdem müssen die Netze stärker ausgebaut werden, was den Herstellern wieder zu Gute kommt - der Kreis schließt sich. Das ist vermutlich das Szenario, dass die Initiatoren der Platform vor Augen hatten, als sie die Platform spezifizierten. Die 3G Patents Platform könnte somit zu einem Schlüsselfaktor für den kommerziellen Erfolg von UMTS werden, denn wie man sehen kann, profitieren alle Beteiligten von der Reduzierung der IPR-Kosten.

Doch was passiert, wenn die 3G Patents Platform versagt? Die Folgen wären gravierend und UMTS könnte sich kaum durchsetzen:

  • Das Erwerben von 3G-Technologie wird aufgrund hoher damit verbundener Lizenzgebühren sehr teuer
  • Das gegenwärtige System der Lizenzierung mit all seinen Nachteilen bleibt bestehen
  • Die momentan dominanten Hersteller bleiben wahrscheinlich auch in Zukunft bestimmend, zumindest für die "Haltbarkeitsdauer" der 3G-Technologie, was mindestens 10 Jahre sind
  • Es entsteht ein weniger kompetitiver und innovativer Marktplatz für Hersteller, mit allem daraus resultierenden Nachteilen für die Netzbetreiber
  • Neue Markteintrittskandidaten werden es schwer haben, von Anfang an konkurrenzfähig zu sein und sich so gegen die etablierten Hersteller durchzusetzen
  • Patentinhaber werden ihre Rechte aufgrund ihres hohen Marktwertes aggressiv gegen jede illegale Benutzung verteidigen, was Unsicherheit bei allen Beteiligten und ihren Anteilseignern erzeugt
  • Durch die kleine Zahl von Herstellern geraten Netzbetreiber schneller in ein Lock-In-Situation
  • Auftretende Rechtsstreitigkeiten (wie am Beispiel Ericsson und Qualcomm deutlich zu sehen) können zu signifikanten Verzögerungen bei der Markteinführung führen
  • Die Anzahl der Inhaber essentieller Patente hat sich seit GSM deutlich erhöht, was die Situation verschlimmern würde

Ein Versagen würde Nachteile für alle bedeuten. Investitionsunsicherheit führt zu einem weniger attraktiven Geschäftsumfeld für UMTS, infolge dessen sich Netzbetreiber von UMTS zurückziehen könnten und die Aktienwerte aller Beteiligten darunter litten. Die Netzbetreiber und damit natürlich auch die Endkunden sind es letztlich, die die hohen Kosten des Lizenzerwerbs zu tragen hätten.




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