7. Lizenzierung von 3G-Technologien
7.1 Situation bei GSM und die Lehren daraus
Während der Spezifikation und Standardisierung von GSM einigten
sich die involvierten Parteien nicht auf einen einheitlichen "modus
operandi" hinsichtlich des gegenseitigen Lizenzerwerbs. Das typische
Vorgehen war es, selbst zu prüfen, welche Patente jetzt wirklich
essentiell im Hinblick auf die zu implementierende Technologie waren,
wer diese besaß und dann mit dem jedem Patenthalter einzeln Lizenzverträge
zu schließen. Wie man sich leicht vorstellen kann, entstehen dabei
hohe Transaktionskosten für beide Seiten. Aber vor allem für
die Lizenznehmer brachte dieses Vorgehen beträchtliche Nachteile,
auf der Website der 3G Patents Ltd. steht dazu: "there was a lot
of poker and bluffing taking place".
Es gab Unsicherheit hinsichtlich folgender Punkte:
- Auch wirklich eine Lizenz eines essentiellen Patentes erworben
zu haben, und dabei nicht übervorteilt worden zu sein
- Unter der Vielzahl von Patenten die essentiellen herauszufinden
- Wirklich von allen essentiellen Patente Lizenzen erworben zu
haben und somit vor Verletzungsklagen sicher zu sein.
- Hinsichtlich der geographischen Gültigkeit der erworbenen
Lizenzen
- Die termingerechte Verfügbarkeit von Lizenzen
Aufgrund dieser Unsicherheiten und der hohen Markteintrittskosten war
es vielen Firmen nicht möglich am GSM-Markt teilzunehmen. Vor allem
Firmen ohne entsprechendes Patentportfolio waren häufig nicht in
der Lage, vernünftige Konditionen auszuhandeln. Ohne Patente konnten
diese sich auch nicht über den Weg von Cross-Licensing Vereinbarungen
einigen. Hinzu kommt, dass im Mobilkommunikationsmarkt die "time-to-market"
von entscheidender Bedeutung ist und die zeitraubenden Lizenzverhandlungen
zu Verzögerungen beim Markteintritt führten. Die Folge all dessen
war, dass sich die Firmen, die bereits in starkem Maße über
essentielle Patente verfügten (für GSM waren es ungefähr
20 Firmen), den Markt unter sich aufteilen konnten, weil sie in der besten
Verhandlungsposition waren.
Ähnliches wurde auch für UMTS befürchtet, nur dass sich
jetzt die Situation noch verschärfte, da nunmehr ungefähr 100
Firmen essentielle Patente besitzen. 1997 und 1998 gab es daher viel Unsicherheit
innerhalb der Standardisierungsgremien, ob und zu welchem Preis die entsprechenden
Firmen ihre Technologie verfügbar machen würden. Wenn UMTS ein
Erfolg kommerzieller werden sollte, so musste sich etwas an dem System
der Lizenzierung ändern oder die Technologieentwicklung wäre
für die Firmen noch teurer und zeitaufwendiger als bei GSM.
Die Probleme bei der Lizenzierung betreffen unmittelbar nur die Technologiehersteller,
doch mittelbar auch die Netzbetreiber. Denn die hohen Investitionen in
die Patente werden über den Verkauf von Netztechnologie zu höheren
Preisen an die Netzbetreiber weitergeleitet. Und dies in einer Situation,
wo viele Netzbetreiber Milliarden Euro für den Erwerb der Sendefrequenzen
ausgegeben haben und die Aktienwerte dieser Firmen fallen. Diese enormen
Kosten könnten dazu führen, dass sich die Einführung von
UMTS und Investitionen nur zögerlich getätigt werden. Wenn also
die Kosten für Lizenzen gesenkt werden können, würde auch
UMTS insgesamt für alle Beteiligte attraktiver und könnte früher
auf dem Markt eingeführt werden.
7.2 Schaffung und Aufgaben der 3G Patent Platform
Die Definition der Third Generation Patent Platform wurde von Februar
1998 bis Juni 1999 von der UMTS IPR Working Group betrieben. Den Kern
dieser Working Group bildete die UMTS Intellectual Property Association
(UIAP), die 41 Mitglieder aller namhaften Technologiehersteller hatte.
Durch sie wurden folgende Funktionen und Serviceleistungen der 3G Patent
Platform definiert: Evaluieren, Zertifizieren und Lizenzieren von essentiellen
Patenten für die 3G Mobilkommunikation.
Das Third Generation Patent Platform Partnership (3G3P) wurde mit dem
Ziel gegründet, die Vorbereitung und Finanzierung der Firma 3G Patents
Ltd. voranzutreiben, der Firma, die 3G Patent Platform implementieren
sollte. 19 Partner (Hersteller und Betreiber) und zwei sog. "Associates"
(GSM Association und European Telecommunications Network Operators, ETNO)
sind Mitglied im 3G3P. Sobald die 3G Patents Ltd. ihre Arbeit aufnehmen
kann, wird die 3G3P aufgelöst. Dieser Zeitpunkt ist erreicht, wenn
die führenden Wettbewerbshüter, die Europäische Kommission
und das US Department of Justice, grünes Licht gegeben haben (die
Japanese Fair Trade Commsion hat bereits im Dezember 2000 den pro-kompetitiven
Charakter der 3G Patents Platform festgestellt).
Hervorzuheben zu diesem Zeitpunkt ist, neben der verwirrenden Vielzahl
ähnlicher Namen, die Tatsache, dass die Initiative zur Schaffung
der 3G Patents Platform auf die Industrie selbst zurückging. Offensichtlich
hat man aus den Problemen von GSM gelernt und erkannt, dass es für
alle Beteiligten von Vorteil ist, eine zentrale Instanz zu schaffen, die
die vielen Portfolios essentieller Patente nach einheitlichen Maßstab
verwaltet. Die Idee war eine Firma zu schaffen, an die sich alle Patentinhaber
und Lizenznehmer wenden können und die ihnen viel Arbeit und Transaktionskosten
spart.
Ziele der 3G Patent Platform sind es
(1) die 3G-Technologie (notwendige essentielle Patente) erschwinglicher
und damit das 3G-Geschäft attraktiver zu machen
(2) das Wachstum des 3G-Marktes zu beschleunigen, indem die dafür
notwendige Technologie zu attraktiven Konditionen, zeitgenau und flexibel
angeboten wird
(3) die wettbewerbsschädigenden, komplexen und zeitraubenden Fallgruben
der bisher üblichen Lizenzierung (u.a. bei GSM) zu vermeiden
Zur Verwirklichung dieser Ziele ist die Arbeit der 3G Patent Platform
im wesentlichen in zwei eigenständige Teilbereiche gegliedert, die
Verwaltung der Patente (Annahme der Patente zur Evaluation, Anlaufstelle
für zukünftige Lizenznehmer, Berechnung der Lizenzzahlungen)
und die eigentliche Evaluation der Patente hinsichtlich der Essentialität.
Beide Aufgaben sollen durch neutrale, externe Firmen erfüllt werden.
Vor allem für letztere kommt ein geographisch verteiltes Netzes von
Patentexperten (Ingenieure und Anwälte) zum Einsatz, die nach einem
von der 3G Patent Platform vorgegebenen, einheitlichem Schema arbeiten.
Von besonderer Wichtigkeit ist es, hohe Qualitätsmaßstäbe
hinsichtlich der Evaluation einzuhalten, so dass die Firmen der Arbeit
der 3G Patents Platform vertrauen können, denn die Entscheidung,
ob ein Patent essentiell ist oder nicht, kann weitreichende Folgen haben.
Um die Unabhängigkeit der 3G Patents Platform zu gewährleisten,
gehört die Firma 3G Patents Ltd. niemandem allein, der damit Druck
auf den Evaluationsprozess ausüben könnte, sondern allen Firmen,
die sich entweder als Patenthalter oder Lizenzempfänger an sie wenden.
Die Rechtsform "Private Limited Company", die der deutschen
GmbH noch am ehesten vergleichbar ist, erlaubt, dass jede betroffenen
Firma einen Anteil an der 3G Patents Ltd. zu 1 Britischen Pfund erwerben
kann.
Dank seines Standard Licence Agreements spart die Platform Patenthaltern
und Lizenznehmern Geld und Zeit, die sonst jedes Mal für einzelne
Verhandlungen der Parteien aufgebracht werden müssten und erleichtert
so die Nutzung von Patenten durch die Hersteller. Das hat nicht nur Vorteile
für die schon am Markt etablierten Hersteller, sondern auch für
diejenigen, die erst in Zukunft beabsichtigen dem Markt beizutreten. Indem
Marktzutrittschranken abgebaut werden, wird auch der Wettbewerb gefördert.
Das Standard Licence Agreement ist von herausragender Bedeutung für
die 3G Patents Platform. Durch die Platform sind vier Produktkategorien
festgelegt worden, (1) Netzinfrastruktur, (2) Terminals, (3) Testausrüstung
und (4) Produkte und Services, die sich nicht in den vorher genannten
Kategorien einordnen lassen. Durch das Standard Licence Agreement ist
die sog. "Standard Royalty Rate" pro essentiellem Patent und
Produktkategorie auf 0,1 % des Verkaufspreise eines Produktes festgelegt.
Wenn mehr als eine Lizenz pro Produkt gebraucht wird, erhöht sich
dieser Prozentsatz schrittweise auf maximal 5 % des Verkaufspreises ("Maximum
Cumulative Royalty Rate"). Wird eine Lizenz von einem Lizenznehmer
für n-Anzahl Produkte unterschiedlicher oder gleicher Produktkategorien
verwendet, sind n-Anzahl mal Lizenzgebühren zu zahlen. Als Ergebnis
sind maximal 5 % des Verkaufspreises für IPR aufgebracht worden.
Langfristiges Ziel ist es, alle essentiellen Patente in der 3G Patents
Platform zu vereinigen. Das schließt sog. "competitive patents"
bewusst mit aus, bei diesen handelt es sich um Patente von Alternativtechnologien
- man hat die Wahl von Firma A oder B die Lizenz zu erwerben, ohne Inkompatibilität
befürchten zu müssen.
Die Lizenznehmer sind bei diesem System nicht gezwungen, Lizenzen von
Patenten zu erwerben, die sie gar nicht brauchen, wie es im Falle eines
Patent Pool leicht auftreten kann. Da werden Patente gebündelt, eigentlich
möchte man nur eines, bekommt aber alle, muss aber auch alle bezahlen.
Die essentiellen Patente bleiben weiterhin Eigentum und unter Kontrolle
der Patenthalter. So können z.B. weiterhin Lizenzen über Cross-Licensing,
bilaterale Verhandlungen und dgl. erworben werden. Im Rahmen solcher Verhandlungen
sind die Partner nicht an das Standard Licence Agreement und die damit
verbundene Höhe der Lizenzgebühren gebunden.
Das System der Lizenzierung funktioniert nun etwa folgendermaßen.
Nachdem Firma A seine essentiellen Patente bei der 3G Patent Platform
angemeldet hat und diese evaluiert wurden, wird zwischen den beiden ein
Vertrag geschlossen, in dem sich der Patenthalter bereit erklärt,
seine Patente zu den Bedingungen des Standard Licence Agreements an Dritte,
die sich an die Platform wenden, zu lizenzieren. Eine Firma B, die Lizenzen
für die Herstellung eines mobilen Terminals für UMTS benötigt,
wendet sich an die 3G Patent Platform. Diese findet heraus, dass ein Teil
dieser Patente der Firma A gehört, woraufhin Firma A und Firma B
entweder über bilaterale Verhandlungen oder über das Standard
Licence Agreement den Lizenzerwerb abwickeln.
7.3 Vorteile dieses Modells
Die Vorteile dieses Systems für die Hersteller umfasst nachfolgende
Liste. Wichtig ist hierbei, dass es vor allem die Hersteller sind, die
über die essentiellen Patente verfügen.
- Eliminiert die bisherigen Defizite in der Technologiebeschaffung
(vor allem hinsichtlich GSM)
- Sicherheit darüber, welche Patente essentiell sind und wem
sie gehören
- Verringert die Gefahr von unbeabsichtigten Patentverletzungen
und daraus resultierenden Verletzungsklagen
- Fördert das Marktwachstum für 3G-Technologie durch
bezahlbare Lizenzen
- Minimiert IPR-Kosten auf ein planbares Kostenelement im Wettbewerb,
durch Anwendung der im Standard Licence Agreement festgelegten Lizenzgebühren
von maximal 5% pro Produkt
- Verringert in erheblichem Maße die anfallenden Transaktionskosten,
da es für alle eine gemeinsame Anlaufstelle mit einem vorgefertigten
Vertragsrahmen gibt und sich dadurch die Zahl Einzelverhandlungen reduziert
- Garantiert ein nicht-diskriminierendes Verfahren für Patenthalter
und Lizenznehmer durch standardisierte Verfahren hinsichtlich Evaluierung
und Lizenzierung
- Die Hersteller behalten weiterhin völlige Kontrolle über
die eigenen Patente
- Sicherheit über geographische Abdeckung/Gültigkeit
von Lizenzen (weltweite Gültigkeit)
- Verringert Unsicherheit über die Verfügbarkeit von
Patenten (sofern Patente bei der Platform registriert sind, sind sie auch
verfügbar)
- Bietet Patenthaltern ein sicheres Verfahren für Einnahmen
aus Lizenzen
Insgesamt kann man noch sagen, dass durch dieses System die aus der Verwendung
von IPR als Druckmittel im strategischen Marketing resultierenden Markteintrittsschranken
verringert werden. Durch theoretisch gleiche Bedingungen für alle
können mehr Firmen am Wettbewerb teilnehmen, was den Wettbewerb verstärkt.
Dadurch reduzieren sich für alle Beteiligten die Kosten für
die Anschaffung von 3G-Technologie, was wiederum dem kommerziellen Erfolg
von UMTS förderlich ist.
Daneben hat die 3G Patents Platform nicht nur die Hersteller, sondern
auch für Betreiber von Mobilfunknetzen Vorteile:
- Reduziert die Investitionskosten für Netzhardware und -software
durch niedrigere IPR-Kosten der Hersteller
- Frühere Einführung und schnelleres Wachstum der Netze
durch attraktives Geschäftumfeld von UMTS, niedrige Kosten und IPR-Sicherheit
unterstützen dies
- Verringert Unsicherheit betreffend Verletzungsklagen, die sich
negativ auf den Gewinn auswirken können
- Größere Auswahl an globalen Wettbewerbern im Zulieferermarkt,
dadurch verringern sich Kosten und die Gefahr eines Lock-In
- Insgesamt sicheres und vorhersagbares IPR-Umfeld führt zu
einer besseren Bewertung von Telekommunikationsunternehmen am Aktienmarkt
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die positiven Effekte für
den Herstellermarkt auch gut für die Netzbetreiber sind. Durch mehr
Wettbewerb am Zulieferermarkt wird die Technologie preiswerter, was sich
positiv auf den Gewinn der Betreiber und auf die Kosten für den Endnutzer
auswirkt. Es entsteht ein sich selbst antreibender Kreislauf. Wenn alle
Hersteller ihre Patente über die 3G Patents Platform lizenzieren,
können diese preiswerter ihre Technologien herstellen und vertreiben.
Mehr Wettbewerb und geringere Preise für die benötigte Hard-
und Software beflügeln auch den Betreibermarkt, so dass die Services
vom Start weg billiger gemacht werden können. Durch geringere Servicegebühren
wird UMTS für den Mobilmarkt attraktiver, dies führt dann letztlich
zu mehr Kunden, das erhöht den Umsatz der Betreiber und außerdem
müssen die Netze stärker ausgebaut werden, was den Herstellern
wieder zu Gute kommt - der Kreis schließt sich. Das ist vermutlich
das Szenario, dass die Initiatoren der Platform vor Augen hatten, als
sie die Platform spezifizierten. Die 3G Patents Platform könnte somit
zu einem Schlüsselfaktor für den kommerziellen Erfolg von UMTS
werden, denn wie man sehen kann, profitieren alle Beteiligten von der
Reduzierung der IPR-Kosten.
Doch was passiert, wenn die 3G Patents Platform versagt? Die Folgen wären
gravierend und UMTS könnte sich kaum durchsetzen:
- Das Erwerben von 3G-Technologie wird aufgrund hoher damit
verbundener Lizenzgebühren sehr teuer
- Das gegenwärtige System der Lizenzierung mit all seinen
Nachteilen bleibt bestehen
- Die momentan dominanten Hersteller bleiben wahrscheinlich auch
in Zukunft bestimmend, zumindest für die "Haltbarkeitsdauer"
der 3G-Technologie, was mindestens 10 Jahre sind
- Es entsteht ein weniger kompetitiver und innovativer Marktplatz
für Hersteller, mit allem daraus resultierenden Nachteilen für
die Netzbetreiber
- Neue Markteintrittskandidaten werden es schwer haben, von Anfang
an konkurrenzfähig zu sein und sich so gegen die etablierten Hersteller
durchzusetzen
- Patentinhaber werden ihre Rechte aufgrund ihres hohen Marktwertes
aggressiv gegen jede illegale Benutzung verteidigen, was Unsicherheit
bei allen Beteiligten und ihren Anteilseignern erzeugt
- Durch die kleine Zahl von Herstellern geraten Netzbetreiber
schneller in ein Lock-In-Situation
- Auftretende Rechtsstreitigkeiten (wie am Beispiel Ericsson
und Qualcomm deutlich zu sehen) können zu signifikanten Verzögerungen
bei der Markteinführung führen
- Die Anzahl der Inhaber essentieller Patente hat sich seit GSM
deutlich erhöht, was die Situation verschlimmern würde
Ein Versagen würde Nachteile für alle bedeuten. Investitionsunsicherheit
führt zu einem weniger attraktiven Geschäftsumfeld für
UMTS, infolge dessen sich Netzbetreiber von UMTS zurückziehen könnten
und die Aktienwerte aller Beteiligten darunter litten. Die Netzbetreiber
und damit natürlich auch die Endkunden sind es letztlich, die die
hohen Kosten des Lizenzerwerbs zu tragen hätten.
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